Natur- und Landschaftsschutz

Der Bau eines Windparks stellt immer einen Eingriff in die Natur und die Landschaft dar.

Der Gesetzgeber hat deshalb geregelt, dass der Betreiber von Windkraftanlagen geeignete Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen und Ersatzzahlungen zu leisten hat.

Für den Windpark Hatzenbühl wurden folgende Auflagen gemacht:

Ausgleichsmaßnahmen:

  • Bodenbrütende Vogelart Kiebitz: Eine rund 3ha große landwirtschaftliche Fläche wird der Bewirtschaftung entzogen und als Brut- und Nahrungshabitat dauerhaft angelegt bzw. gehalten.
     
  • Sonstige bodenbrütende Vögel wie z. Bsp. Feldlerchen: Auf weiteren Flächen werden Brachen- und Blühstreifen angelegt.
     
  • An mehreren Standorten werden Feldlerchenfenster angelegt.
     
  • Für Greifvögel werden an mehreren Stellen Greifvogelstangen als Ansitzwarten aufgestellt.

Ersatzzahlung:
Der Eingriff in das Landschaftsbild ist durch eine finanzielle Zahlung an die landeseigene Stiftung für Natur und Umwelt auszugleichen. Mit der Zahlung von insgesamt 568.000 EUR werden verschiedene Projekte im Bereich Naturschutz gefördert.

Ausgleichsmaßnahmen im Windpark Hatzenbühl

Im Zuge der Windparkrealisierung wurden insgesamt fünf Flächen als Ausgleichsmaßnahmen für verschiedene Vogelarten, wie z.B. Feldlerche, Kiebitz und Rotmilan entwickelt.

Greifvogelschutz

Um Greifvögel aus dem Windpark fernzuhalten wurden lückenhafte Blühstreifen mit Rohbodenstellen, d.h. Stellen ohne Vegetation, auf den Flächen im weiteren Umkreis der Windkraftanlagen geschaffen. Sie locken Mäuse und andere Kleintiere an, die den Greifvögeln als Nahrung dienen und durch die Rohbodenstellen leicht zu erspähen und damit zu jagen sind.

Greifvogel Jagdstreifen

Bodenbrüter, insb. Feldlerchen

Für bodenbrütende Vögel werden zum einen jedes Jahr sogenannte Feldlerchenfenster im Weizenacker und zum anderen Blühstreifen auf eigenen Flächen angelegt. Die Feldlerchenfenster sind freie Stellen innerhalb des Weizenfeldes, die weder eingesät noch sonst bearbeitet werden. So finden Bodenbrüter Schutz und Nahrung und können dort in Ruhe brüten.

Die Blühstreifen dienen ebenfalls als Nahrungsquelle für bodenbrütende Arten, da sie zahlreiche Insekten anlocken.

Die Fotos zeigen Blühstreifen, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Windparks angelegt wurden.

Kiebitze

Speziell zur Förderung des Kiebitzes wurde eine Fläche am Ortsrand so hergerichtet, dass sie den Lebensraumansprüchen des Kiebitzes gerecht wird und ihm so eine geeignete Fläche zur Brut bietet. Kiebitze bevorzugen ebenfalls Flächen, die teils bewachsen sind und teils unbewachsene Bodenstellen aufweisen, sodass sie innerhalb des Pflanzenaufwuchses ihre Nester anlegen können und andererseits in unmittelbarer Nestnähe Nahrung vorfinden.

Kiebitzfläche

Kiebitzfläche

Da die Brut der Kiebitze häufig von Fressfeinden, wie Marder oder Fuchs bedroht ist, wird die Fläche regelmäßig während der Brutsaison mit einem Elektrozaun eingezäunt.

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© SW Windkraft Speyer Hatzenbühl GmbH & Co. KG