Der Bau eines Windparks stellt immer einen Eingriff in die Natur und die Landschaft dar.
Der Gesetzgeber hat deshalb geregelt, dass der Betreiber von Windkraftanlagen geeignete Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen und Ersatzzahlungen zu leisten hat.
Für den Windpark Hatzenbühl wurden folgende Auflagen gemacht:
Ausgleichsmaßnahmen:
Ersatzzahlung:
Der Eingriff in das Landschaftsbild ist durch eine finanzielle Zahlung an die landeseigene Stiftung für Natur und Umwelt auszugleichen. Mit der Zahlung
von insgesamt 568.000 EUR werden verschiedene Projekte im Bereich Naturschutz gefördert.
Im Zuge der Windparkrealisierung wurden insgesamt fünf Flächen als Ausgleichsmaßnahmen für verschiedene Vogelarten, wie z.B. Feldlerche, Kiebitz und Rotmilan entwickelt.
Greifvogelschutz
Um Greifvögel aus dem Windpark fernzuhalten wurden lückenhafte Blühstreifen mit Rohbodenstellen, d.h. Stellen ohne Vegetation, auf den Flächen im weiteren Umkreis der Windkraftanlagen geschaffen. Sie locken Mäuse und andere Kleintiere an, die den Greifvögeln als Nahrung dienen und durch die Rohbodenstellen leicht zu erspähen und damit zu jagen sind.
Greifvogel Jagdstreifen
Bodenbrüter, insb. Feldlerchen
Für bodenbrütende Vögel werden zum einen jedes Jahr sogenannte Feldlerchenfenster im Weizenacker und zum anderen Blühstreifen auf eigenen Flächen angelegt. Die Feldlerchenfenster sind freie Stellen innerhalb des Weizenfeldes, die weder eingesät noch sonst bearbeitet werden. So finden Bodenbrüter Schutz und Nahrung und können dort in Ruhe brüten.
Die Blühstreifen dienen ebenfalls als Nahrungsquelle für bodenbrütende Arten, da sie zahlreiche Insekten anlocken.
Die Fotos zeigen Blühstreifen, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Windparks angelegt wurden.
Kiebitze
Speziell zur Förderung des Kiebitzes wurde eine Fläche am Ortsrand so hergerichtet, dass sie den Lebensraumansprüchen des Kiebitzes gerecht wird und ihm so eine geeignete Fläche zur Brut bietet. Kiebitze bevorzugen ebenfalls Flächen, die teils bewachsen sind und teils unbewachsene Bodenstellen aufweisen, sodass sie innerhalb des Pflanzenaufwuchses ihre Nester anlegen können und andererseits in unmittelbarer Nestnähe Nahrung vorfinden.
Da die Brut der Kiebitze häufig von Fressfeinden, wie Marder oder Fuchs bedroht ist, wird die Fläche regelmäßig während der Brutsaison mit einem Elektrozaun eingezäunt.