15.03.2024 Informationsschreiben zur Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Rahmen der Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen, kurz BNK, steht der Windpark Hatzenbühl kurz vor der Fertigstellung. Das bedeutet, dass die roten Flughindernisfeuer auf den Windenergieanlagen künftig nur noch dann eingeschaltet werden, wenn sich ein Flugobjekt in der Nähe der Anlagen befindet. Hierzu werden Transpondersignale von Flugobjekten in einem Umkreis von 10 km und in einer Höhe bis 600 m über der Geländeoberfläche rund um den Windpark detektiert. Nähern sich Luftfahrzeuge dem Park auf 6 km an, wird das rote Blinklicht eingeschaltet. Die restliche Zeit der Nacht wird die Anlage nur mit für das menschliche Auge unsichtbaren Infrarot-Blinklicht befeuert sein. Im Falle eines technischen Problems an der installierten Technik, einer Unterbrechung der Internetverbindung oder eines anderen Fehlers schaltet sich die Flughindernisbefeuerung automatisch ein, so dass der Windpark jederzeit für Flugobjekte in der Nacht erkennbar ist.

 

Das Ziel der Technologie ist es, vermeidbares Blinken zu minimieren und damit die Akzeptanz der Anwohner für Windenergie zu erhöhen.

Sollten also in naher Zukunft das rote Blinken nachts erlöschen, besteht kein Grund zur Sorge. Nähert sich ein Luftfahrzeug dem Windpark, so werden die Hindernisfeuer rechtzeitig aktiviert.

 

Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne hierfür zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

SW Windkraft Speyer Hatzenbühl GmbH & Co. KG

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