Einbindung der Bürger vor Ort

Hoher Einfluss bei der Bauplanung

 

Lage und Größe der Windparkfläche und die Anzahl der Standorte wurden von Projektbeginn an maßgeblich vom Gemeinderat Hatzenbühl mitbestimmt. Zwar musste die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Windenergie, nach sachlichen Kriterien und unabhängig von Gemeinde- und Betreiberinteressen durchgeführt werden. Über ihren umfangreichen Grundbesitz konnte die Gemeinde dennoch zivilrechtlichen Einfluss geltend machen und so den Windpark mitgestalten.

 

 

Auswahl der Projektpartner und Strukturierungskompetenz

 

Die Projektpartner, die Stadtwerke Speyer GmbH und die WEAG Future Energies AG wurden mit Hilfe eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt. Im Rahmen dieses objektiven und fairen Verfahrens konnte die Ortsgemeinde Hatzenbühl Vorgaben machen und so ihre Vorstellungen durchsetzen. Die rechtliche Handhabe dabei stellte der Grundstücksnutzungsvertrag zwischen Ortsgemeinde und den Projektpartnern dar.

 

 

 

 

Meilensteine

 

- Ausstellung Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): April 2016

 

- Baubeginn plangemäß am 01.08.2016

 

- Offizieller Spatenstich im September 2016

 

- Inbetriebnahme der ersten WEA am 26.01.2017

 

- Offizielle Inbetriebnahme des Windparks und Windparkfest am 29.07.2017

 

 

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© SW Windkraft Speyer Hatzenbühl GmbH & Co. KG