Mit Wirkung zum 25. Juli 2018 sind die Verbandsgemeinde Jockgrim sowie die Ortsgemeinde Hatzenbühl der Betreibergesellschaft des Windparks Hatzenbühl, nämlich der SW Windkraft Speyer Hatzenbühl GmbH & Co. KG, beigetreten.
Jede Kommune hat dabei einen Anteil von 1 EUR übernommen. Diese Beteiligung hat nicht nur symbolischen Wert. Im Gesellschaftsvertrag sind bestimmt, gravierende Entscheidungen an einstimmige Gesellschafterbeschlüsse gebunden.
Durch ihre Beteiligung können die Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde somit sicherstellen, dass ohne ihre Zustimmung keine erheblichen und aus Sicht der Kommunen eventuell nachteiligen Beschlüsse gefasst werden.